Trinkwasser soll abgekocht werden. Hier die wichtigsten Punkte:
Bei der bakteriellen Verunreinigung handelt es sich um Escherichia coli-Bakterien. Besonders bei älteren oder immungeschwächten Menschen können die Erreger Beschwerden wie Durchfall oder schwere Infektionen auslösen.
Das Abkochgebot umfasst folgende Maßnahmen:
Das Leitungswasser nur abgekocht trinken.
Zum Abkochen wird das Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht und dann langsam über mindestens 10 Minuten abgekühlt. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen
Für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere darf ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung kann das Leitungswasser weiterhin genutzt werden.
Weitere Info: Unser Schwimmbad kann weiterhin besucht werden. Aufgrund der Wasseraufbereitung für den Badebetrieb, ist das Schwimmen weiterhin möglich.
https://www.rhein-lahn-kreis.de/abkochgebot
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